Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um allen Menschen, einschließlich Personen mit Behinderungen, den uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen drohen Unternehmen erhebliche Sanktionen.
Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen das BFSG
- Bußgelder: Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des BFSG verstoßen, können mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer.
- Vertriebs- und Bereitstellungsverbote: Behörden haben die Befugnis, den Vertrieb oder die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen zu untersagen, die nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Angebote vom Markt nehmen müssen, bis die erforderlichen Anpassungen vorgenommen wurden.
- Abmahnungen und rechtliche Schritte: Verstöße gegen das BFSG können auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherorganisationen nach sich ziehen. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher haben zudem das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen einzufordern.
- Reputationsschäden: Neben den rechtlichen Konsequenzen können Unternehmen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen, erhebliche Reputationsverluste erleiden. Ein negatives öffentliches Image kann das Vertrauen der Kundschaft mindern und sich negativ auf den Geschäftserfolg auswirken.
Überwachung und Durchsetzung des BFSG
Die Einhaltung des BFSG wird durch Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert, unterstützt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Diese Behörden sind befugt, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Empfehlungen für Unternehmen
Um Sanktionen zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig damit beginnen, ihre Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit zu überprüfen und anzupassen. Dies umfasst unter anderem:
- Schulung des Personals: Mitarbeitende sollten für die Anforderungen der Barrierefreiheit sensibilisiert und entsprechend geschult werden.
- Nutzung von Standards und Richtlinien: Die Einhaltung von Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA bietet eine solide Grundlage für barrierefreie Angebote.
- Einbindung von Expertinnen und Experten: Die Zusammenarbeit mit Fachleuten für Barrierefreiheit kann dabei helfen, spezifische Anforderungen zu identifizieren und umzusetzen.
Durch proaktive Maßnahmen können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Reichweite erhöhen und einen positiven Beitrag zur Inklusion leisten.
Unsere Expertise in digitaler Barrierefreiheit
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